Partizipationszertifikate (PC) Real-Time After Hours Pre-Market News Flash-Zitat Zusammenfassung Zitat Interaktive Charts Standardeinstellung Bitte beachten Sie, dass Sie, sobald Sie Ihre Auswahl treffen, für alle zukünftigen Besuche bei NASDAQ gelten. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt daran interessiert sind, auf unsere Standardeinstellungen zurückzukehren, wählen Sie bitte Standardeinstellung oben. Wenn Sie irgendwelche Fragen haben oder irgendwelche Probleme beim Ändern Ihrer Standardeinstellungen begegnen, bitte email isfeedbacknasdaq. Bitte bestätigen Sie Ihre Auswahl: Sie haben gewählt, um Ihre Standardeinstellung für die Zählersuche zu ändern. Dies ist nun Ihre Standard-Zielseite, es sei denn, Sie ändern Ihre Konfiguration erneut, oder Sie löschen Ihre Cookies. Sind Sie sicher, dass Sie Ihre Einstellungen ändern möchten Wir haben einen Gefallen zu bitten Bitte deaktivieren Sie Ihren Anzeigenblocker (oder aktualisieren Sie Ihre Einstellungen, um sicherzustellen, dass Javascript und Cookies aktiviert sind), damit wir Ihnen weiterhin die erstklassigen Marktnachrichten liefern können Und Daten, die Sie von uns erwarten. Regionale ländliche Banken (RRBs) erlaubt, Inter-Bank Partizipationszertifikate (IBPCs) zu erlassen 3. August 2009: Reserve Bank of India wurde beschlossen, dass künftig auch regionale ländliche Banken (RRB) ausstellen können Inter-Bank Partizipationszertifikate (IBPCs) eines Tenors von 180 Tagen auf Risikoteilungsbasis an geplante Geschäftsbanken gegen ihren vorrangigen Sektor Fortschritte über 60 ihrer ausstehenden Vorschüsse. Die Arbeitsgruppe auf dem Geldmarkt (Vorsitzender Shri N. Vaghul) hatte die Einführung von Inter-Bank-Beteiligungen empfohlen, um ein zusätzliches Instrument zur Abmeldung kurzfristiger Liquidität innerhalb des Bankensystems zu schaffen. Die Empfehlungen wurden von RBI angenommen. Scheme der Interbank-Beteiligungen - RBI-Richtlinien am 31. Dezember 1988 Es gibt zwei Arten von Beteiligungen: I. Interbank-Beteiligungen mit Risikoteilung II Interbank-Beteiligungen ohne Risikoteilung. Die Beteiligungen wären strikt interbank auf geplante Geschäftsbanken beschränkt. I. Interbank-Beteiligungen mit Risikoteilung Das primäre Ziel der Beteiligungen besteht darin, ein gewisses Maß an Flexibilität im Kreditportfolio der Banken zu schaffen und die Arbeit der Konsortialvereinbarungen zu glätten. 1. Anwendbarkeit des Schemas: Die Regelung beschränkt sich auf geplante Geschäftsbanken. 2. Teilnahmezeitraum: Die Mindestdauer einer solchen Teilnahme beträgt 91 Tage, während die Höchstdauer 180 Tage beträgt. 3. Zinssatz: Der Zinssatz für Beteiligungen wäre zwischen der ausstellenden Bank und der teilnehmenden Bank frei zu halten, vorbehaltlich eines Minimums von 14,0 Prozent pro Jahr. 4. Auswahl der Konten: Die Banken werden solche Beteiligungen nur in Bezug auf Vorschüsse zuteilen, die unter dem Status "Gesundheitskodex Nr. 1" eingestuft sind. Der Gesamtbetrag dieser Beteiligungen in einem Konto sollte 40% der Gesamtbewertung auf dem Konto zum Zeitpunkt der Emission nicht überschreiten. Während der Währung der Beteiligungen sollte der Gesamtbetrag der Beteiligungen durch den ausstehenden Saldo des Kontos abgedeckt werden. Falls der ausstehende Saldo unter den ausstehenden Beteiligungen liegt, wird die Emissionsbank die Beteiligungen soweit wie nötig reduzieren und ggf. Beteiligungen für kleinere Beträge ausgeben. Partizipationen sind nicht übertragbar. II. Interbank-Beteiligungen ohne Risikoteilung Das vorrangige Ziel dieser Art der Beteiligung ist es, kurzfristige Liquidität auszugleichen. Die Teilnahme sollte durch die Barguthaben der Kreditnehmer gesichert werden. 1. Anwendbarkeit der Regelung: Die Regelung beschränkt sich nur auf geplante Geschäftsbanken. 2. Teilnahmezeitraum: Die Teilnahme dieser Beteiligungen beträgt 90 Tage nicht. 3. Zinssatz: Der Zinssatz würde von den beiden betroffenen Banken mit einer Obergrenze von 12,5 Prozent pro Jahr bestimmt werden. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.
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